Garantie

Bedingungen für die Gewährleistung

Kontrollbesuche mindestens einmal alle 6 Monate oder nach einem individuell festgelegten Zeitplan - Behandlungsplan.
Befolgung der Empfehlungen und Anweisungen des Arztes und der Dentalhygienikerinnen
Hygienebehandlungen mindestens einmal pro Halbjahr oder nach individuell festgelegtem Zeitplan

Dauer der Garantie

Füllung 1 Jahr
Prothesen 1 Jahr
Keramikkronen und -brücken 2 Jahre
ONLAY/INLAY 2 Jahre
Prothetische Arbeiten auf Implantaten 2 Jahre
Implantate 10 Jahre
Elemente der herausnehmbaren Zahnspange und herausnehmbare Zahnspangen 3 Monate

Die Garantie beinhaltet nicht

  • Arbeiten, bei denen der Patient über eine eingeschränkte Garantie oder deren Fehlen informiert wurde
  • Füllungen, bei übermäßigen Belastungen, die u.a. aus Zahnverlust oder Bruxismus resultieren
  • Temporäre Kronen und Brücken
  • Alle prothetischen Reparaturen mit Ausnahme von Garantiereparaturen
  • Sofortprothesen
  • Auffüllen von Prothesenplatten aufgrund von Knochenverlust
  • Metallelemente, die vom Patienten in Skelett- und Sitzprothesen verbogen und verformt wurden

Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen, sind nicht von der Garantie abgedeckt:

  • Nichtbeachtung von Kontrollbesuchen alle 6 Monate
  • Mangelnde Mundhygiene
  • Unglückliche Unfälle oder mechanische Beschädigungen
  • Vorhandene Krankheiten oder Beschwerden, die sich negativ auf den Zustand der Mundhöhle des Patienten auswirken
  • Natürliche Alterungsprozesse des Körpers (einschließlich Knochenabbau, prothetisches Substrat)
  • Entzündliche Veränderungen im Parodontium
  • Verwendung von prothetischen Arbeiten und Retentionsgeräten auf eine andere Weise als vom Arzt empfohlen
  • Mechanische Beschädigungen von prothetischen Arbeiten, die außerhalb der Mundhöhle entstanden sind
  • Reparaturen von prothetischen Arbeiten, die in anderen Einrichtungen durchgeführt wurden
  • Reparaturen, die vom Patienten selbst oder von anderen nicht autorisierten Personen durchgeführt wurden
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